Stand: 21.03.22
§ 1 Mietdauer und Kündigung
1. Die Vermietung der Gegenstände erfolgt für einen Mietzeitraum von mindestens vier Tagen (=1 Mieteinheit), außer es wird eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Eine Mieteinheit beträgt stets vier Tage, selbst wenn Artikel früher oder unbenutzt zurückgebracht werden. Eine Mieteinheit gilt jeweils ab der Selbstabholung der Ware durch den Mieter bis zur Rückgabe der Ware durch den Mieter.
2. Das jeweilige Datum und die jeweilige Uhrzeit werden vor Mietbeginn vereinbart.
3. Der Mietvertrag ist seitens des Mieters jederzeit kündbar, die geleistete Anzahlung (oder 50€, je nach Bestellungsumfang) dient als Servicepauschale und kann nicht zurückerstattet werden. Sie kann jedoch bei einer Neuplanung aufgrund einer Verschiebung verrechnet werden. Bei Kündigung bis zu zwei Monaten vor Mietbeginn fallen keine zusätzlichen Kosten an, danach wird wie folgt berechnet:
Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietpreises
Kündigung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
§ 2 Mietpreis, Kaution
1. Die Mietpreise gelten pro Stück und Mieteinheit. Jeder Artikel ist entsprechend mit einem Stückpreis gekennzeichnet.
2. Für die Mietgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietpreise spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter.
3. Der Mietpreis enthält die Reinigung üblicher Verschmutzungen.
4. Zur Sicherstellung sämtlicher Forderungen der Vermieterin aus diesem Vertrag, insbesondere Forderungen wegen eventueller Schäden oder einer verspäteten Rückgabe, leistet der Mieter eine Kaution in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises, mindestens jedoch 75,00 EUR. Die Kaution ist bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter zu errichten und wird nach Rückgabe der gemieteten Gegenstände an die Vermieterin und Kontrolle durch diese zurückgezahlt.
§ 3 Übergabe
1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
2. Im Falle des Transports der Mietgegenstände durch den Mieter ist dieser für einen ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich.
4. Bei Übergabe der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Der Mieter unterschreibt eine Empfangsbestätigung, welche Bilder von den Mietobjekten zum entsprechenden Zeitpunkt der Übergabe enthält. Die Bilder werden von der Vermieterin vor Übergabe gemacht und sind in der Empfangsbestätigung mittels Dateinamen gekennzeichnet. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die Gegenstände in gezeigtem Zustand erhalten hat. Sollten die Mietgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
§ 4 Rückgabe
1. Bei Vereinbarung von Selbstrückgabe durch den Mieter müssen die Gegenstände zum Ende der Mietzeit zurückgebracht werden. Die Uhrzeit der Rückgabe wird vor Mietbeginn festgelegt.
2. Sollte der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben können, muss der Mieter die Vermieterin spätestens einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Gibt der Mieter die übernommenen Mietgegenstände nicht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, dauert das Mietverhältnis an bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Betrag von 25 % des jeweiligen Mietpreises berechnet.
3. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle nicht fristgerechter Rückgabe behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor.
4. Nach Rückgabe werden die Gegenstände durch die Vermieterin auf Vollständigkeit sowie Schäden (z.B. nicht entfernbare Flecken / Risse / zerbrochenes Glas) überprüft. Der Mieter erhält eine Empfangsbestätigung unter Vorbehalt. Entsprechend anfallende Kosten bei Verlust/Beschädigung sind in der Beschreibung des Artikels genannt.
5. Der Mieter ist dazu verpflichtet auf ihm bekannte Beschädigungen hinzuweisen.
§ 5 Haftung
1. Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
2. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
§ 6 Kaufgegenstände
1. Für die Kaufgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Kaufpreise spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter.
2. Bei Übergabe der Kaufgegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Sollten die Mietgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 7 Bezahlung
1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages, mind. jedoch 50,00 €, sofort fällig.
2. Der gesamte Rechnungsbetrag, d.h. der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter fällig. Der Betrag ist entweder bar zu bezahlen oder vorab zu überweisen. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto etc. zu zahlen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Vermieterin.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Neunkirchen vereinbart.
§ 9 Veröffentlichung / Abbildungen / Fotos
1. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Fotos oder Videoaufnahmen von ihren Mietgegenständen zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.
2. Abbildungen und Fotos auf Internetseiten/Konten sozialer Netzwerke können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
§ 10 Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.